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Channel: Familienrecht
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2018

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Ab 1.1.2018 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Die Mindestbedarfsätze wurden moderat angehoben. Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. 1. 2018 für Kinder bis 5 Jahre (1. Altersstufe)  348 Euro statt bisher 342 Euro (plus 6 Euro). Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren (2.Altersstufe) sind es 399 Euroanstatt 393 Euro (plus 6 Euro) und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren (3. Altersstufe)  467 Euro statt bisher 460 Euro (plus 7 Euro).

Gleichzeitig wird die unterste Einkommensgruppe von maximal 1500 Euro auf 1900 Euro Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen erhöht. Die weiteren Einkommenstufen verschieben sich daher ebenfalls um 400 Euro. Damit werden sich gravierende Veränderungen nicht ergeben. Regelmäßig sind Veränderung der zugrundeliegenden Umstände erst ab einer Größe von mehr als 5 Prozent relevant. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden sie hier oder unter unserer Rubrik Tabellen.


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